DGÄPC distanziert sich von Werbeangeboten wie „Botox-Flatrates“
Angebote einer Klinik für Ästhetische Chirurgie haben in den letzten Tagen für rege Diskussionen gesorgt: Unter dem Namen “Botox-Flatrate” bietet die Klinik ihren Patienten die unbegrenzte Nutzung von Faltenbehandlungen mit Botulinumtoxin zum Vorzugspreis. Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) äußert medizinische und rechtliche Bedenken. Eine Stellungnahme finden Sie unter: Botox-Behandlung ist kein Schlemmerbuffet
