Versicherungen für Schönheitsoperationen
Seit dem 01.04.2007 können sich Patienten vor Folgekosten absichern, die aufgrund von Komplikationen nach einem ästhetisch motivierten Eingriff entstanden sind. Folgekosten sind nach ästhetischen Operationen nicht mehr von den Krankenversicherungen zu tragen, ohne die Betroffenen Versicherungsnehmer “angemessen” daran zu beteiligen, so der Gesetzestext. Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch Plastische Chirurgie (DGÄPC): „Patienten sollten sich allerdings im Klaren darüber sein, dass die Versicherung nur für medizinische Folgeerkrankungen aufkommen, wie z. B. bei einer Infektion als Folge des Eingriffs, die Antibiotika und lokale Maßnahmen erfordern, nicht aber für Korrekturen, wenn das Ergebnis subjektiv nicht zufrieden stellt. Man sollte sich vorab bei der Versicherung darüber informieren, ob diese auch greift, wenn fachfremd ein ästhetischer Eingriff durchgeführt wird, also beispielsweise ein Facharzt für Hals,- Nasen,- Ohrenheilkunde eine Fettabsaugung oder ein Hautarzt eine Brustvergrößerung durchführt und diese OP dann Komplikationen nach sich zieht.“
Die DGÄPC rät Patienten, sich im Vorfeld versicherungstechnisch und medizinisch fachlich richtig beraten zu lassen und sich in die Hände eines Facharztes für Ästhetisch-Plastische Chirurgie zu begeben.
