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Ästhetische Operationen erfordern umfassende Aufklärung - Neuer DGÄPC-Ratgeber zum Beratungsgespräch

Frankfurt/Main, 24. November 2006: Regelmäßige Klagen vor deutschen Gerichten belegen, dass nicht alle Ärzte ihre Patienten rechtzeitig und ausreichend über Risiken aufklären – obwohl vom Gesetzgeber verpflichtet. Anfang November 2006 schaltet sich der Bundesgerichtshof (BGH) ein und mahnt die umfassende ärztliche Aufklärung an. Wie Patienten sich optimal auf das Beratungsgespräch vorbereiten und was sie vom Arzt erwarten können, erläutert die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) in einem neuen Ratgeber.

Jeder chirurgische Eingriff birgt Risiken, über die der operierende Arzt umfassend und verständlich informieren muss. Unangemessene Angst vor Komplikationen kann den Patienten von der Einwilligung in notwendige ärztliche Maßnahmen abhalten; dies muss der Chirurg möglicherweise abwägen. Anders bei ästhetischen Operationen. DGÄPC-Präsident Dr. Rolf Kleinen: “Im Falle des ästhetischen Eingriffs muss die Beratung besonders kritisch und ausführlich erfolgen, denn diese Operation stellt zumindest medizinisch keine Notwendigkeit dar. Für den Patienten bedeutet es eine überflüssige Enttäuschung, wenn sie nicht das gewünschte Ergebnis erbringt.”

Unseriöse ästhetische Chirurgen handeln nach rein marktwirtschaftlichen Kriterien: Ein Patient, der sich gegen den Eingriff entscheidet, bedeutet eine verlorene Einnahmequelle. Daher besteht für Patienten hier die erhöhte Gefahr der unzureichenden Beratung. Dazu gehört auch, dass Ärzte grundsätzlich der Verpflichtung unterliegen, im Beratungsgespräch alternative Therapieformen aufzuzeigen. Unter Umständen muss der Arzt also einen Eingriff erläutern, den er selbst gar nicht durchführt. “Für ästhetische Chirurgen besteht die Pflicht, ökonomische Faktoren nicht in das Beratungsgespräch einfließen zu lassen”, betont Kleinen.

Im Bereich Patienten-Infos unter www.dgaepc.de können Interessierte den kostenlosen Ratgeber im pdf-Format herunterladen.

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Pressekontakt:

Bianca Sablowsky
DGÄPC Pressestelle
030 / 88 71 02 - 27
bianca.sablowsky@dgaepc.de