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Botox-Behandlung ist kein Schlemmerbuffet

Berlin, 29. Januar: In die Riege der Flatrate-Angebote und „All-you-can-get“-Offerten reiht sich auch eine Münchner Klinik für Ästhetische Chirurgie und bietet ihren Patienten mit einer so genannten „Botox-Flatrate“ die unbegrenzte Nutzung von Faltenbehandlungen mit Botuli-numtoxin zum Vorzugspreis.

„Wie bei jedem anderen ästhetisch-plastischen Eingriff sollte auch bei Botox der Facharzt entscheiden, wie häufig und in welchen Abständen eine Behandlung angezeigt ist“, kommentiert Dr. Joachim Graf von Finckenstein, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie und gibt zu bedenken: „Werbemaßnahmen wie die „Botox-Flatrate“ setzen ästhetische Eingriffe mit dem Kauf eines Handys gleich und sind gegenüber dem Heilmittelwerbegesetzt äußerst bedenklich. Mit einer Flatrate suggeriert der Anbieter, dass ästhetische Eingriffe unbegrenzt einsetzbar wären. Dies ist nicht der Fall.“ Insbesondere bei der Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin sollten Patienten sich auf die professionelle Einschätzung und Behandlung des Facharztes verlassen, um ein natürliches Ergebnis zu erhalten. Auch begünstigen häufige und kurz aufeinander folgende Botox-Anwendungen die Bildung von Antikörpern. Preisliche Lockangebote oder gar Flatrates implizieren, dass häufige Behandlungen gut und unbedenklich seien. Dr. von Finckenstein: „Bei Botox-Behandlungen ist eine Soviel-ich-will-Manier nicht ungefährlich.“

Weitere Informationen zum Thema Botulinumtoxin oder Faltenbehandlungen zu finden unter www.dgaepc.de.

Pressekontakt:

Bianca Sablowsky
DGÄPC Pressestelle
030 / 88 71 02 - 27
bianca.sablowsky@dgaepc.de