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Lipostabil N i.v. seit 1. April verschreibungspflichtig

Neuigkeiten für die Diskussion um die Verwendung des fettauflösenden Präparates Lipostabil N i.v. als sogenannte “Fett-weg-Spritze” meldet die Herstellerfirma Cassella-med GmbH & Co. KG. Zum 1. April erwirkt sie die Verschreibungspflicht des Medikamentes. Subkutan angewendet – also unter die Haut gespritzt – bewirkt das ausschließlich für die intravenöse Behandlung von Fettembolien zugelassene Präparat eine Auflösung des Fettgewebes. Für die Injektionslipolyse mit Lipostabil N i.v. besteht nach wie vor keine gesetzliche Zulassung. Den Wechsel zur Verschreibungspflicht begründet der Hersteller unter anderem mit dem Ziel, “den Bezug ohne ärztliche Verordnung für die zu beobachtende nicht bestimmungsgemäße Verwendung zur so genannten Injektionslipolyse zu unterbinden.” Cassella-med betont, die bestimmungsgemäße Anwendung von Lipostabil N i.v. erfordere keine Unterstellung unter die Verschreibungspflicht. “Ob und gegebenenfalls welche Sicherheitsrisiken bei der Anwendung außerhalb der zugelassenen Indikation bestehen, ist mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht hinreichend bekannt.” Neben haftungsrechtlichen Aspekten verstehe die Herstellerfirma die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht somit auch als Maßnahme des Patientenschutzes.

Pressekontakt:

Bianca Sablowsky
DGÄPC Pressestelle
030 / 88 71 02 - 27
bianca.sablowsky@dgaepc.de