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Herz-OP vom Hautarzt?

DGÄPC kritisiert Ärzte, die fachfremde Eingriffe durchführen

Berlin, 5. Dezember 2007: „Ein Mund-Kiefer-Gesichtschirurg ist ausgebildet für Eingriffe im Gesicht. Bauchdeckenstraffungen gehören definitiv nicht dazu.“ Trotz etlicher Aufklärungsmaßnahmen in den letzten Jahren ließen sich viele Patienten immer noch auf Chirurgen ein, die für die jeweilige ästhetische Operation nicht hinreichend ausgebildet seien, so Dr. Joachim Graf von Finckenstein. Hierbei weist der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) auf den Fall der am vergangenen Freitag in Hamburg nach einer Bauchdeckenplastik verstorbenen Patientin hin, die von einem Mund-Kiefer- Gesichtschirurgen operiert worden war.

„Ich kann es nur immer wieder sagen: Schuster, bleib bei deinen Leisten! Im Feld der sogenannten Schönheitschirurgie tummeln sich zu viele Kollegen, die nicht auf ihr Spezialgebiet beschränkt bleiben“, warnt von Finckenstein. Natürlich könne ein Dermatologe mit entsprechender Erfahrung Faltenunterspritzungen vornehmen, ein Hals-Nasen-Ohrenarzt Nasen korrigieren oder ein Mund-Kiefer-Gesichtschirurg Facelifts durchführen. Doch für ästhetische Operationen am ganzen Körper sei lediglich der Facharzt für Plastische beziehungsweise Plastische und Ästhetische Chirurgie ausgebildet. „Dazu hat er schließlich die längste Ausbildung genossen!“

Während der sechsjährigen Facharztausbildung lernt der Plastische Chirurg alles von der Nasenkorrektur über Bauchdeckenplastik und Brustrekonstruktion bis hin zu handchirurgischen Eingriffen. Für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen und Hals-Nasen- Ohrenärzte besteht die Möglichkeit, sich mit einer nur zweijährigen Zusatzausbildung für plastische Operationen zu qualifizieren – jedoch lediglich für plastische Operationen in ihrem speziellen Operationsfeld: dem Gesicht. Von Finckenstein: „Jeder Arzt hat die Berechtigung, jeden medizinischen Eingriff vorzunehmen. Theoretisch dürfte ein Hautarzt eine Herzoperation durchführen, ohne sich dabei strafbar zu machen! Für den Bereich der ästhetischen Chirurgie bedeutet das leider, dass sich hier zunehmend fachfremde Kollegen tummeln, die das große Geld wittern. Das geht zu Lasten der Patienten. Sie erliegen dem Irrtum, dass ein Arzt nur die Operation durchführen darf, für die er auch qualifiziert ist. Schlagzeilen wie die aus Hamburg bringen unseren Berufsstand in Misskredit!“

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Pressekontakt:

Bianca Sablowsky
DGÄPC Pressestelle
030 / 88 71 02 - 27
bianca.sablowsky@dgaepc.de