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Schönheitschirurgie im Fokus der Politik
Hamburg, 30. November 2007: Zunehmend gerät die so genannte Schönheitschirurgie in den Fokus der Politik. „Einige Gesetzesentwürfe sind schlicht unnütz“, urteilt Dr. Joachim Graf von Finckenstein. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) sieht die Ursachen für die gesteigerte Aufmerksamkeit der Politik in einer verzerrenden Medienberichterstattung.
Schönheitsoperationen haftet in Deutschland ein Negativimage an. Kein Wunder, meint von Finckenstein, wenn das, was die Öffentlichkeit von Ästhetisch-Plastischen Eingriffen zu sehen bekommt, meist die Extremfälle seien. „Der normale Patient möchte um seine ästhetische Korrektur kein Aufhebens machen. Er tritt nicht vor die Kamera. Für viele Medienformate ist er auch gar nicht interessant, bringt er doch nicht genug „Nachrichtenwert“ mit sich.“
Die Politik nutze das negative Image der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie, um mit regulierenden Maßnahmen bei der Wählerschaft zu punkten, so der DGÄPC-Präsident. Überhaupt keine Grundlage habe beispielsweise das geplante Verbot von Schönheitsoperationen bei Minderjährigen. Nicht einmal jeder hundertste Patient im Beratungsgespräch sei 18 Jahre oder jünger. Über 90 Prozent dieser minderjährigen Patienten kämen mit einer medizinisch gerechtfertigten Indikation zum Plastischen Chirurgen, beispielsweise einer rückenschädigenden Gigantomastie der Brüste. Von Finckenstein: „Für die verbleibenden zehn Prozent bleiben zwei Hindernisse: die Eltern, die ihre Einwilligung geben müssen, und der Chirurg, der möglicherweise seinen Ruf aufs Spiel setzt.“ Auch die Menge der Patienten unter 18 Jahren habe sich nicht auffällig geändert: „Woher kommt die Annahme, die Zahl der minderjährigen Patienten in der Ästhetisch- Plastischen Chirurgie habe zugenommen? Ich habe den Eindruck, dass die Medien da ohne die Behauptung zu prüfen voneinander abschreiben und das Thema deshalb plötzlich im Fokus der Öffentlichkeit steht.“
Andere neuere Normen kann die DGÄPC nachvollziehen, so beispielsweise das seit April 2006 im Heilmittelwerbegesetz (HWG) festgeschriebene Verbot der Nutzung von Vorher- nachher-Bildern zu Werbezwecken. „Wir bedauern, dass retouschierte Vorher-nachher- Bilder auf Webseiten und in Imagebroschüren unseriöser Ärzte überhand genommen haben“, erläutert von Finckenstein. „Hier geht natürlich der Informationscharakter verloren. Verständlicherweise hat die Regierung darauf reagiert.“ Dennoch, schränkt der DGÄPC- Präsident ein, auf den deutschsprachigen Seiten im Ausland, etwa in der Schweiz oder Österreich, seien nach wie vor solche Bilder für deutsche Patienten zugänglich.
Die DGÄPC zeigt sich überzeugt, dass die Ästhetisch-Plastische Chirurgie in Zukunft mit weiteren gesetzlichen Eingriffen rechnen muss. „Sinnvoll und begrüßenswert wäre eine Regelung, welche die Ausübung von Schönheitschirurgie nur entsprechend ausgebildeten Fachärzten erlaubt“, bemerkt der DGÄPC-Präsident. „Das würde nicht nur den Patienten, sondern auch dem Image des seriösen Fachbereichs der Ästhetischen-Chirurgie zugute kommen.“
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Pressekontakt:
Bianca SablowskyDGÄPC Pressestelle
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