Unsere Kompetenzen

  • Sämtliche Mitglieder der DGÄPC führen Beratungen und Behandlungen auf dem Gebiet der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie, im Volksmund auch “Schönheitschirurgie” genannt, durch.
  • Alle Mitglieder der DGÄPC besitzen den Facharzttitel für Plastische beziehungsweise Plastische und Ästhetische Chirurgie, der eine sechsjährige Facharztausbildung voraussetzt.
  • Unsere Mitglieder sind seit mindestens 2 Jahren selbstständig in freier Praxis oder Klinik überwiegend oder ausschließlich im Gebiet der Ästhetisch–Plastischen Chirurgie tätig.
  • Jedes Mitglied musste sich vor Aufnahme in die DGÄPC einer Überprüfung seiner Fähigkeiten sowie einer Kontrolle seiner örtlichen Vorraussetzungen in Praxis bzw. Klinik hinsichtlich räumlicher und personeller Ausstattung unterziehen.
  • Die DGÄPC überprüft ihre Mitglieder hinsichtlich ihrer steten fachlichen Fortbildung durch Teilnahme an Kongressen und Workshops, damit sie ihre Mitglieder auch weiterhin in der Öffentlichkeit interessierten Patienten empfehlen kann.
  • Die Kontrolle der Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder erfolgt bei der DGÄPC satzungsgemäß durch ein besonderes Qualitätsmanagement, welches für eine Fachvereinigung im Gebiet der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie in Deutschland einmalig ist.

Hier können Sie die Satzung der DGÄPC einsehen.